2G Plus

Die 2G-Plus-Bedingung sieht vor:

  • Der Zutritt ist auf Personen beschränkt, die vollständig geimpft sind oder als genesen gelten und zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.
  • Geboosterte Personen müssen keinen zusätzlichen Test vorlegen.
  • Das Vorliegen der Impf- oder Genesenennachweise sowie der Testnachweise der Gäste und Kunden muss mit der Anwesenheitsdokumentation erfasst werden.
  • Es gilt weiterhin Maskenpflicht. Sofern diese nicht einhaltbar ist, müssen Verantwortliche die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Teilnehmenden oder Gästen durchsetzen.
  • Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes entfällt.
  • Das Personal mit unmittelbaren Kunden- und Gästekontakt muss entweder ebenfalls vollständig geimpft sein oder als genesen gelten oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.
  • Kinder unter 18 Jahren dürfen an 2G-Plus-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Plus-Einrichtungen betreten und nutzen, wenn sie negativ getestet sind. Selbiges gilt für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus impfen lassen können und dies mittels Attest oder Mutterpass nachweisen können. Diese Personen müssen allerdings einen negativen PCR-Test vorlegen.