Steuerbüro Feiereis

Steuerbüro Feiereis

Drucken E-Mail

W I C H T I G

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 01.01.2012/01.01.2013

 

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte ab 01.01.2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und künftig als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet. Arbeitgeber rufen die ELStAM elektronisch ab, um den zutreffenden Lohnsteuerabzug durchzuführen. Im Oktober bzw. November 2011 erhalten Arbeitnehmer von der Finanzverwaltung ein Schreiben mit ihren zum 01.01.2012 gültigen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

 

Für den Abruf durch den Arbeitgeber ist die Vorlage der Steueridentifikationsnummer jedes einzelnen Arbeitnehmers erforderlich. Jeder Bürger hat eine Steueridentifikationsnummer erhalten, egal ob Baby oder Urgroßvater. Die Erfassung über die persönliche Steueridentifikationsnummer erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wird nach Ablauf von drei Monaten keine Identifikationsnummer vorgelegt, hat der Arbeitgeber für die Lohnsteuerberechnung die Steuerklasse 6 anzuwenden. In den Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Nichtvorlage der Identifikationsnummer nicht zu vertreten hat, sollte er sich kurzfristig eine Ersatzbescheinigung durch das zuständige Wohnsitzfinanzamt ausstellen lassen.

 

Ich bitte Sie ausdrücklich, mir zukünftig von allen neuen Arbeitnehmern (Neueinstellungen)

die Identifikationsnummern mitzuteilen!

(Auf den Lohnsteuerkarten 2009/2010 oder dem oben genannten Schreiben ist diese bereits jedem von der Finanzbehörde mitgeteilt worden)

 

Hier geht es zu den Informationen und Formularen !

Â